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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  Yeti Di 25 Okt 2016 - 13:33

@neustrelitzer
Schön, dass Du hier mitmachst! Ich würde gerne etwas verändern, nur weiß ich im Moment nicht wie!! Ich überlege mir schon seit einiger Zeit, wie man ein Schreiben aufsetzen kann, mit dem man den Vorstand in die Enge treiben könnte! Leider hab ich zur Zeit beruflich und privat einiges um die Ohren! Wenn jemand eine Idee hat, dann nur raus damit!
Da ich Mitglied bin, so wie meine Brüder auch, will ich natürlich meinem Verein helfen. Dabei reicht es eben nicht, wenn man nur zum Spiel geht oder seinen Jahresbeitrag zahlt! Wenn ich etwas kritisches zu sagen habe, dann sage ich das auch Hauke. Wir kennen uns schon 30 Jahre. Nur leider steckt er Kritik schnell weg und zieht seinen Weg durch! Aber, wie gesagt, wenn jemand einen Vorschlag hat, wie man schriftlich Einwand erhebt, damit bei der Mitgliederversammlung alles angesprochen werden kann, dann immer her damit!! Vielleicht einen Formbrief, den man an die Mitglieder weiterreicht und jeder unterschreibt!? Oder so ähnlich!
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Beitrag  Kalinin Di 25 Okt 2016 - 16:29

Hallo Yeti, hast 'ne PN.

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Beitrag  Yeti Di 25 Okt 2016 - 16:36

Dito!! Very Happy
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  Müritzbulle Di 25 Okt 2016 - 18:41

Mal sehen, obs klappt
na ja in google drive stimmt die Überschrift nicht, aber ich bin ja noch am Üben
Nö klappt nicht Sad
Ich kann das verdammte Dokument nicht einfügen. Der Button hier ist nicht vorhanden
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Beitrag  FreiWild2013 Di 25 Okt 2016 - 19:08

Müritzbulle schrieb:Mal sehen, obs klappt
na ja in google drive stimmt die Überschrift nicht, aber ich bin ja noch am Üben
Nö klappt nicht Sad
Ich kann das verdammte Dokument nicht einfügen. Der Button hier ist nicht vorhanden

Welches Dokument???
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Beitrag  Kalinin Mi 26 Okt 2016 - 10:54

Stimmberechtigte Mitglieder, die an Veränderungen im Verein interessiert sind, bitte ich, sich dringend bei mir oder Müritzbulle zu melden. Es geht um Anträge für die kommende Mitgliederversammlung.

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Beitrag  Aletheia Mi 26 Okt 2016 - 11:15

Um Hauke zu stürzen müsstet ihr jemand in der Hinterhand haben den man als Nachfolger präsentieren kann. Und glaubt mal nicht das Hauke liebe zur TSG so groß ist das er als Sponsor Treu bleiben würde. Was mich ärgert,das Hauke immer verhindert hat,das sich eine echte Fanbase bildet. Wie eine ultra Bewegung in anderen Vereinen. Die sind es aber die heute noch von Managern runtergewirtschaftete Verein retten und wieder aufbauen (siehe Lok,chemie) . Hauke will nur ja Sager,und selbst die nicht zu laut. Normalerweise müsste sich eine Fanbase gegenüber postieren....da kann man mit vielen Bannern sein Unmut äussern,und die hohen Tiere,und Selbstdarsteller würden es sehen. Es wird Zeit das sich die Fans mehr Mitspracherecht einfordern,einblicke usw. Wir sind es die auch in der Verbandsliga die Treue halten....aber nicht die Sekt Trinker. Ich glaube an keine sportliche Rettung.....von mir aus sehen wir uns in der Verbandsliga wieder....dann aber mit Derbys und viel Emotionen....und hoffentlich mit einem ehrlichen,demütigen ,an die Jugend und Nachwuchs denkenden Präsidenten.

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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  Müritzbulle Mi 26 Okt 2016 - 12:01

Sachlichkeit der Diskussion

Leute, ich verstehe ja euren Unmut.
Aber es geht nicht darum, irgendjemand zu stürzen oder eine Palastrevolution anzuzetteln. Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.

Es geht auch nicht darum, die Außendarstellung des Vereins zu diskreditieren. Das wollen wir sicherlich alle nicht.

Es geht einzig und alleine um das satzungsgemäße Verhalten des Vereins, um die leidige Informationspolitik des Vereins an seine Mitglieder. Und diejenigen, die jetzt Gift spritzen und unsachlich werden, muss ich fragen, warum habt ihr nicht früher, als alles noch gut lief, euch an den Verein gewandt und um Aufklärung gebeten. Das betrifft auch die Mitglieder. Jeder sollte sich an die eigene Nase fassen.
Und wenn seit 2013 keine Mitgliederversammlung durchgeführt wurde, ist das eben ein Verstoß gegen die eigene Satzung. Alleine das ist schon schlimm genug.

Also Leute, konstruktiv bleiben. Emotionen sind gut und richtig, Sie sollen auch sein.
Aber vergessen wir doch bitte nicht, was Vorstand und Präsidium bisher für den Verein getan haben. Und reduziert nicht eure Wut nur auf den Präsidenten.

Das wollte ich eigentlich nur gesagt haben, bevor das Ganze ausufert.
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Beitrag  Kalinin Mi 26 Okt 2016 - 12:08

Richtig Müritzbulle, vor allem sollte man nicht den ersten vor dem zweiten Schritt machen. Mit weniger als einer Handvoll Mitgliedern, die sich bis dato engagieren, ist es schlichtweg utopisch, überhaupt an "Palastrevolten" zu denken...

Kalinin

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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 17:46

Satzung der TSG Neustrelitz vom 05.03.2013 (von der Geschäftsstelle auf Anfrage vor ein paar Wochen erhalten):

Satzung
 
der Turn- und Sportgemeinschaft Neustrelitz e. V.

In Abhängigkeit des Statuts des o. g. und unter der Nr. VR 59 beim Amtsgericht Neustrelitz eingetragenen Vereins geben sich die Mitglieder der Turn- und Sportgemeinschaft Neustrelitz e. V. nachfolgende Satzung:

§ 1
Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Turn- und Sportgemeinschaft e. V.“. Er ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichts Neustrelitz unter dem Geschäftszeichen VR 59 registriert.

2. Sitz des Vereins ist Neustrelitz.

§ 2
Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballs und die Förderung eines organisierten Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes, die Gestaltung eines eigenen Vereinslebens mit Familien- und Freizeitsport und die Organisation von Wettkämpfen mit massenwirksamen Charakter.

Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

§ 3
Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, (§§ 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§ 4
Geschäftsjahr des Vereins

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5
Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind:
1.1. die Mitgliederversammlung;
1.2. das Präsidium;
1.3. das erweiterte Präsidium
1.4. der Ältestenrat



2. Das (geschäftsführende) Präsidium setzt sich zusammen aus:
a) dem Präsidenten
b) dem Vize Präsidenten
c) dem Schatzmeister

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei der unter § 5 Abs. 2 dieser Satzung genannten Mitglieder gemeinsam vertreten.

4. Das erweiterte Präsidium besteht aus:
a) dem Präsidenten
b) dem Vize Präsidenten
c) dem Schatzmeister
d) Fünf weiteren Präsidiumsmitgliedern

5. Das Präsidium kann weitere Personen, insbesondere Personen mit besonderen Sachverstand, in die Arbeit des Präsidiums einbeziehen.

§ 6
Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede an der Verwirklichung der Vereinsziele interessierte natürliche Person werden, die einen schriftlichen Aufnahmeantrag an das Präsidium richtet. Bei Aufnahmeanträgen von minderjährigen Personen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aushändigung einer Mitgliedskarte.

3. Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds;
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an das Präsidium, die jedoch nur zum Schluss eines Kalendermonats zulässig ist;
c) durch Ausschluss aus dem Verein;
d) durch Streichung aus der Mitgliederliste, nach § 5 der Satzung.

4. Durch Beschluss des Präsidiums kann eine Mitgliedschaft, nach vorheriger persönlicher oder schriftlicher Anhörungsmöglichkeit des betroffenen Mitgliedes, ausgesetzt werden. Wenn dieses Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Die Entscheidung ist dem Mitglied schriftlich zu begründen und ihm mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Dagegen ist ein Einspruch schriftlich innerhalb von einem Monat an den Ältestenrat zulässig. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet das Präsidium, die Vereinsmitglieder sind in geeigneter Form zu informieren. Macht das Mitglied vom Recht des Einspruchs innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

5. Die Streichung des Mitgliedes aus der Mitgliederliste erfolgt durch das Präsidium, wenn das Mitglied mit sechs Monatsbeiträgen im Verzug ist und diesen Betrag auch nach schriftlich Mahnung durch das Präsidium nicht innerhalb von 4 Wochen von der Absendung der Mahnung an die letztbekannte Anschrift des Mitglieds voll entrichtet. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.

6. Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bezüglich des Vereinsvermögens. In seinem Besitz befindliches Vereinseigentum ist unverzüglich zurückzugeben.

7. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Präsidiums in Abstimmung des Ältestenrates zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme der Vereinsleistungen berechtigt.

8. Der Verein ist Mitglied im Kreissportbund Mecklenburg - Strelitz, im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Sportverbänden, in deren Sportart der Verein Sport betreibt.

§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, sind uneingeschränkt wahlberechtigt und wählbar.

2. Jedes Mitglied hat das Recht auf Ausübung sportlicher Aktivitäten im Verein, auf Nutzung vereinseigener Einrichtungen und zur Teilnahme an Mitgliederversammlungen, sofern dazu nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird.

3. Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge an das Präsidium für die Mitgliederversammlungen zu stellen.

4. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft besteht Sportversicherungsschutz.

5. Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet zur Anerkennung der Vereinssatzung, Ordnung und Beschlüsse der dazu ermächtigten Vereinsgremien.

6. Es besteht Beitragspflicht gemäß den Beschlüssen des Präsidiums und der Mitgliederversammlung.

7. Alle Mitglieder haben das Beschwerderecht, sofern gegen sie Maßregelungen im Verein veranlasst wurden oder nach ihrer Ansicht Vereinsinteressen nicht beachtet wurden.
 
§ 8
Mitgliederversammlung

1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich durchzuführen. Sie soll im ersten Kalenderquartal stattfinden. Zu ihr hat das (geschäftsführende) Präsidium unter Einhaltung einer Einladungsfrist von drei Wochen durch öffentliche Einladung mittels Presse- und Internetinformation.

2. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Präsidium festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr,
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Präsidiums und dessen Entlastung
c) Wahl des Präsidiums
d) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr
e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung,
f) Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch das Präsidium

4. Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vereinsmitglieder. Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins sowie eine Änderung des Vereinszwecks bedarf der Mehrheit von drei Vierteln aller Vereinsmitglieder. Im Übrigen ist die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Beschlussfassung ausreichend und erforderlich.

5. Das Präsidium hat unverzüglich ein Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies fordern.

6. Zu Beginn der Mitgliederversammlung bestimmt das Präsidium einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und von dem Protokollführer zu unterzeichen ist. Diese Niederschrift kann zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Wochen von den Mitgliedern in der Geschäftsstelle zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

§ 9
Präsidium des Vereins

1. In das geschäftsführende wie auch in das erweiterte Präsidium können nur Mitglieder über 18 Jahre gewählt werden. Sowohl das Präsidium als auch das erweiterte Präsidium werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Es bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Präsidiums während der Amtsperiode aus, wählt das Präsidium ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Präsidiumsmitgliedes.

2. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 30.000,00 € ist ein einstimmiger Präsidiumsbeschluß erforderlich. Für Rechtsgeschäfte von mehr als 10.000,00 € haben zwei Präsidiumsmitglieder zu unterzeichnen.

3. Das geschäftsführende Präsidium tritt jährlich mindestens sechsmal zusammen. Das Präsidium hat zu seinen Sitzungen unter Beachtung einer zweiwöchigen Ladungsfrist schriftlich einzuladen. Es hat zu seinen Sitzungen auch die übrigen Mitglieder des erweiterten Präsidiums zu laden. Zu Beginn der Präsidiumssitzungen bestimmt der Präsident einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Über die Sitzungen sind Niederschriften durch den Protokollführer zu fertigen und von ihm sowie dem Versammlungsleiter zu unterschreiben.

4. Der Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens 51 % der Präsidiumsmitglieder anwesend sind.

§ 10
Ältestenrat

1. Der Ältestenrat besteht aus 5 Mitgliedern, die diesem Verein bzw. dem Rechtsvorgänger mindestens 10 Jahre angehören und das 40. Lebensjahr vollendet haben.

2. Der Ältestenrat wird für die Dauer von 3 Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes vor Ablauf der Wahlperiode ist der Ältestenrat befugt, dem Präsidium ein neues Mitglied zur Bestätigung vorzuschlagen.

3. Dem Ältestenrat obliegen insbesondere die Aufgaben, die Tradition des Vereins zu wahren und zu fördern, bei Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern zu schlichten und darüber zu entscheiden. Der Ältestenrat befindet auf Antrag über disziplinarische Maßnahmen im Verein, behandelt Beschwerden der Mitglieder und unterbreitet Lösungsvorschläge an das Präsidium, sofern dies nicht anders bestimmt ist.

4. Der Ältestenrat ist in die Vorbereitung der Mitgliederversammlung einzubeziehen und insbesondere in die Vorbereitung der Vereinswahlen.

§ 11
Abteilungen

Für jede der im Verein betriebenen Sportart wird eine Abteilung gebildet, die aus ihrer Mitte einen Abteilungsbeauftragten wählt. Die Abteilungsbeauftragten regeln in Abstimmung mit dem Vereinspräsidium und auf der Grundlage dieser Satzung und ergänzenden Ordnung sämtliche Abläufe in ihren Abteilungen. Sie sind dem Präsidium rechenschaftspflichtig.

§ 12
Finanzen und Vermögen

1. Zur konkreten Finanzarbeit und Vermögensverwaltung ist vom Präsidium eine Finanzordnung zu erarbeiten. Daraus sind jährliche Finanzpläne zu erarbeiten und der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

2. In die Finanzordnung sind alle Einzelheiten über finanzielle Aktionen des Vereins und weiterhin alle Regelungen über Gebühren und Mitgliedsbeiträge aufzunehmen.



§ 13
Haftung des Vereins

1. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Schäden bei Einbrüchen, Diebstahl und abhanden gekommenen Gegenständen.

2. Bei Personenschäden beschränkt sich die Haftung des Vereins auf die vom Landesfachverband und Landessportbund getroffenen Regelungen für Vereine.



§ 14
Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung

Mit der Auflösung oder einem Wegfall des bisherigen Vereinszweckes fällt das Vereinsvermögen an ähnlich steuerbegünstigte Vereine oder Einrichtungen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Näheres beschließt die Mitgliederversammlung.


§ 15
Schlussbestimmungen

Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 01.03.2006 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig tritt damit das gesamte Statut vom 18.06.1990 außer Kraft.
Sollten Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Mitglieder werden angehalten, kurzfristig im Falle des Wegfalls von Bestimmungen über ein dem Interesse der Satzung entsprechende Regelung zu entscheiden.


Zuletzt von meisi3101 am Mi 26 Okt 2016 - 19:52 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 18:27

Einen Satz noch zu dem Thema "keine Mitgliederversammlungen in den Vorjahren":
Ich habe es in den letzten zwei Jahren mehrfach an verschiedensten Stellen angesprochen, aber es ist Sache des Präsidiums (§8.1), die ordentliche Mitgliederversammlung jährlich einzuberufen. Als Mitglied hast Du die Möglichkeit, mit den Stimmen von 25% der stimmberechtigten Mitglieder (Wie viele sind das? Wer ist überhaupt Mitglied? Mitgliederliste?) nach §8.5 begründet eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzufordern, die dann vom Präsidium einberufen werden muss... Als einzelnes Mitglied ist also der Einfluss relativ begrenzt. Wer dem Verein nicht wohlgesonnen ist, könnte sicherlich juristische Schritte einleiten, die dann ggf. zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit etc. führen können... ich glaube aber, das will nicht wirklich jemand hier, oder? Von daher gilt, steter Tropfen höhlt den Stein... und natürlich gibt es in schlechten Zeiten einen viel größeren Bedarf.
Aber es hilft ohnehin nichts, jetzt "nachzutreten". Es gilt nach vorne zu schauen und die dann hoffentlich noch dieses Jahr stattfindende Mitgliederversammlung als "Neuanfang" zu sehen.
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  FreiWild2013 Mi 26 Okt 2016 - 18:40

@ Meisi, eine Frage bezüglich §8.1

Der erste Satz lautet," Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich durchzuführen !!!"

daraus schließe ich, das es jährlich eine geben muss und zu dieser lädt das Präsidium ein!!!

Meine Fragen, Warum gab es keine? Wer trägt dafür die Verantwortung???

Wahrscheinlich windet man sich wieder raus, weil keiner einen Arsch in der Hose hat!!!
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Beitrag  FreiWild2013 Mi 26 Okt 2016 - 18:59

@ Meisi,

letztes Jahr sprach Hauke im Stadion vob ca. 450 460 Mitgliedern !!!

daher bräuchte man rund 115 - 125 (bei 500 gesamt) Mitglieder
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 18:59

Du hast recht, Freiwild; aber, wo kein Kläger, da kein Richter... wie ich es bereits oben geschildert hatte, will das ja auch keiner.
Unstrittig ist es satzungsgemäß Aufgabe des geschäftsführenden Präsidiums.
Drei (?) Jahre keine Mitgliederversammlung durchzuführen, obwohl die Satzung eine jährliche
vorsieht, heißt ja auch, dass in den zurückliegenden Jahren keine Vorstandsentlastung durch
die Mitgliederversammlung erfolgte. Daher ist bei der Einberufung der nächsten
Mitgliederversammlung darauf zu achten, dass die Tagesordnung das genaue Verfahren für die zurückliegenden Jahre beinhaltet. Rechenschaftsbericht, Bericht der
Kassenprüfer (gibt es überhaupt welche?) und Antrag für die Entlastung des Vorstandes haben für jedes Jahr zu erfolgen.
Will man die Entlastung nach den vorangegangenen Berichten für den gesamten
zurückliegenden Zeitraum herbeiführen, wäre in dem Fall ein besonderer Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich und im Protokoll der Mitgliederversammlung festzuhalten.
Das wäre dann schon der erste Antrag durch die Mitglieder, falls man das in der Tagesordnung "unterschummeln" will...
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Beitrag  FreiWild2013 Mi 26 Okt 2016 - 19:07

meisi3101 schrieb:.....
Das wäre dann schon der erste Antrag durch die Mitglieder, falls man das in der Tagesordnung "unterschummeln???" will...

Muss man den unterschummeln ???

Perfekt, dass ist ein Punkt, dem sich jeder anschließen muss, um zum einen, ein durch den Großteil der Mitglieder herangetragenen Anliegen sich nicht der MV entziehen kann, und zum anderen, dass der Verein sich für die letzten Jahre und derer Versäumnisse rechtfertigen muss !!!

Vorschlag zur Güte, persönlich abgeben und den Empfang auf einer Zweitschrift quittieren lassen (ggf. Posteingangsbuch, da Anträge der Dokumentenform unterliegen )!!!
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 19:11

FreiWild2013 schrieb:@ Meisi,

letztes Jahr sprach Hauke im Stadion vob ca. 450 460 Mitgliedern !!!

daher bräuchte man rund 115 - 125 (bei 500 gesamt) Mitglieder

Grundsätzlich ja. Da die Satzung nichts Konkretes zum Stimmrecht sagt und ja auch viele Kinder Vereinsmitglieder sind, und für diese die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben müssen, braucht man also ggf. die Eltern mit "im Boot"...
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 19:18

FreiWild2013 schrieb:
meisi3101 schrieb:.....
Das wäre dann schon der erste Antrag durch die Mitglieder, falls man das in der Tagesordnung "unterschummeln???" will...

Muss man den unterschummeln ???

Perfekt, dass ist ein Punkt, dem sich jeder anschließen muss, um zum einen, ein durch den Großteil der Mitglieder herangetragenen Anliegen sich nicht der MV entziehen kann, und zum anderen, dass der Verein sich für die letzten Jahre und derer Versäumnisse rechtfertigen muss !!!

Vorschlag zur Güte, persönlich abgeben und den Empfang auf einer Zweitschrift quittieren lassen (ggf. Posteingangsbuch, da Anträge der Dokumentenform unterliegen )!!!

Nein, das meinte ich nicht mit "unterschummeln". Vielmehr ging es mir darum, ob in der Tagesordnung ein TOP für alle Punkte der letzten Jahre steht, also z.B. "Vorjahre" oder ob folgende TOP enthalten sind "Rechenschaftsbericht 2012", "Entlastung Präsidium für das Jahr 2012" (hier kann auch über jedes einzelne Präsidiumsmitglied einzeln abgestimmt werden... würde aber zu weit führen...Nichtentlastung sollte ohnehin wirklich das letzte Mittel sein...), "Rechenschaftsbericht 2013" usw.
Ich würde dafür plädieren, alle Punkte separat in die Tagesordnung aufzunehmen und den entsprechenden Antrag nach Bekanntgabe der Tagesordnung zu stellen.
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Beitrag  FreiWild2013 Mi 26 Okt 2016 - 19:20

meisi3101 schrieb:
FreiWild2013 schrieb:@ Meisi,

letztes Jahr sprach Hauke im Stadion vob ca. 450 460 Mitgliedern !!!

daher bräuchte man rund 115 - 125 (bei 500 gesamt) Mitglieder

Grundsätzlich ja. Da die Satzung nichts Konkretes zum Stimmrecht sagt und ja auch viele Kinder Vereinsmitglieder sind, und für diese die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht ausüben müssen, braucht man also ggf. die Eltern mit "im Boot"...

Dann brauchen wir jetzt schnell einen Plan, viele Eltern, gerne auch von den jüngeren Kickern der TSG, denn auch diese sollten Interesse an einem soliden geführten Verein haben!

Zum anderen wäre vielleicht ein Aufruf auf Facebook, Twitter oder sogar im Nordkurier eine Gute IDEE, denn ich denke dies ins Stadionheft rein zubekommen, könnte sehr schwer werden!!!

Um es vielen Mitgliedern einfach zumachen, wäre es denke ich auch sehr gut wenn man ein vorformuliertes Schriftstück zum Download hier hinterlegt, um kurze Wege zu haben !!!
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 20:05

Wenn es eine ordentliche Mitgliederversammlung gibt, braucht es keinen Antrag zu einer außerordentlichen... Bei der Versammlung selbst kommt es "nur" auf die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an. Von daher ist es sehr wichtig, dass viele Mitglieder auch teilnehmen, da bei den meisten Beschlüssen der Mitgliederversammlung einfache Mehrheit der anwesenden Teilnehmer gilt.
Satzungsänderungen, Vereinsauflösung und Änderung des Vereinszwecks sind gem. §8.4 mit 3/4-Mehrheit zu beschließen.
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  meisi3101 Mi 26 Okt 2016 - 20:07

Konkrete Punkte sowohl zu Anträgen für die Tagesordnung und soweit es hier "öffentlich" diskutiert werden soll, würde ich empfehlen jetzt bei - VEREINSNEWS - MITGLIEDERVERSAMMLUNG zu posten.
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Beitrag  hoffi Do 27 Okt 2016 - 0:07

Aletheia schrieb:Um Hauke zu stürzen müsstet ihr jemand in der Hinterhand haben den man als Nachfolger präsentieren kann. Und glaubt mal nicht das Hauke liebe zur TSG so groß ist das er als Sponsor Treu bleiben würde. Was mich ärgert,das Hauke immer verhindert hat,das sich eine echte Fanbase bildet. Wie eine ultra Bewegung in anderen Vereinen. Die sind es aber die heute noch von Managern runtergewirtschaftete Verein retten und wieder aufbauen (siehe Lok,chemie) . Hauke will nur ja Sager,und selbst die nicht zu laut. Normalerweise müsste sich eine Fanbase gegenüber postieren....da kann man mit vielen Bannern sein Unmut äussern,und die hohen Tiere,und Selbstdarsteller würden es sehen. Es wird Zeit das sich die Fans mehr Mitspracherecht einfordern,einblicke usw. Wir sind es die auch in der Verbandsliga die Treue halten....aber nicht die Sekt Trinker. Ich glaube an keine sportliche Rettung.....von mir aus sehen wir uns in der Verbandsliga wieder....dann aber mit Derbys und viel Emotionen....und hoffentlich mit einem ehrlichen,demütigen ,an die Jugend und Nachwuchs denkenden Präsidenten.

... danke , einer der besten Beiträge seit langem hier.
Wenn ihr Hauke stürzen wollt, dann habt ihr hoffentlich einen Nachfolger parat.
Ich möchte nur das der Vorstand den Fans gegenüber ehrlich ist, der Rest ist mir Latte. Wenn wir keine Kohle haben dann spielen wir halt nächste Saison Oberliga, aber bitte ehrlich.
Für die sportliche Situation muss aber der Trainer seinen Kopf hinhalten und kein anderer.
hoffi
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Beitrag  meisi3101 Do 27 Okt 2016 - 8:54

hoffi schrieb:
Aletheia schrieb:Um Hauke zu stürzen müsstet ihr jemand in der Hinterhand haben den man als Nachfolger präsentieren kann. Und glaubt mal nicht das Hauke liebe zur TSG so groß ist das er als Sponsor Treu bleiben würde. Was mich ärgert,das Hauke immer verhindert hat,das sich eine echte Fanbase bildet. Wie eine ultra Bewegung in anderen Vereinen. Die sind es aber die heute noch von Managern runtergewirtschaftete Verein retten und wieder aufbauen (siehe Lok,chemie) . Hauke will nur ja Sager,und selbst die nicht zu laut. Normalerweise müsste sich eine Fanbase gegenüber postieren....da kann man mit vielen Bannern sein Unmut äussern,und die hohen Tiere,und Selbstdarsteller würden es sehen. Es wird Zeit das sich die Fans mehr Mitspracherecht einfordern,einblicke usw. Wir sind es die auch in der Verbandsliga die Treue halten....aber nicht die Sekt Trinker. Ich glaube an keine sportliche Rettung.....von mir aus sehen wir uns in der Verbandsliga wieder....dann aber mit Derbys und viel Emotionen....und hoffentlich mit einem ehrlichen,demütigen ,an die Jugend und Nachwuchs denkenden Präsidenten.

... danke , einer der besten Beiträge seit langem hier.
Wenn ihr Hauke stürzen wollt, dann habt ihr hoffentlich einen Nachfolger parat.
Ich möchte nur das der Vorstand den Fans gegenüber ehrlich ist, der Rest ist mir Latte. Wenn wir keine Kohle haben dann spielen wir halt nächste Saison Oberliga, aber bitte ehrlich.
Für die sportliche Situation muss aber der Trainer seinen Kopf hinhalten und kein anderer.

Ich stimme Euch beiden 100%-ig zu, Aletheia und Hoffi. Und das soll mit einer Mitgliederversammlung ja auch erreicht werden; hier bei uns ist das offensichtlich nur mit einem gewissen Druck möglich...
Und nur um das klar zu stellen, ich will Hauke definitiv nicht stürzen!
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  Yeti Fr 4 Nov 2016 - 15:52

Ich hoffe es passt hier rein! Ein, wie ich finde, recht (selbst)kritischer Bericht!!

http://tsg-neustrelitz.de/wordpress/ueber-20-bewerber-fuer-tsg-trainerjob/
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  FreiWild2013 Sa 5 Nov 2016 - 12:26

Schöner Artikel!!!

".....Doch auf dem Rasen werden bis zur Winterpause mit hoher Wahrscheinlichkeit die gleichen Spieler stehen, die nach den vielen sieglosen Wochen um Selbstvertrauen ringen. Dazu kommt, dass der Kader aufgrund von Sperren (Tim Lampert, Mert Sahin), Abgängen (Djibril N’Diaye, Rainer Müller) und Verletzungen (Mehmedalija Covic, Mustafa Zazai) inzwischen auf 16 Spieler, darunter zwei Torhüter, geschrumpft ist. ..."

14 Spieler, eine Hausgemachtes Problem!!!

Mit einer II: Mannschaft hätte man wenigstens auffüllen können !!! Sparen um jeden Preis ist halt nicht das Allheilmittel !!!
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Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus? - Seite 3 Empty Re: Wie kommen wir aus dem Tal der Tränen heraus?

Beitrag  FreiWild2013 Mi 16 Nov 2016 - 20:16

Mir kommt es so vor, als möchte der Verein, mit dem jetzigen Verhalten, zeigen dass man unbedingt in die Oberliga möchte und das mit dem Maximum an Konsolidierung!!!

Warum ???

Nun mit der Aussage, auf einen neuen Trainer bis zur Winterpause zu verzichten und eine Interimslösung beizubehalten, schneidet man sich ins eigene Fleisch,
um die Mannschaft noch aus dem Sumpf zu ziehen,sollte sich der Trainer jetzt schon mit der Mannschaft täglich beschäftigen und versuchen die Mannschaft kennen zulernen
um zu schauen, ob die Spieler zu seinem System passen um ggf. auf der einen oder anderen Position mit neuen Spielern einen kleinen Konkurrenzkampf zu entfachen und so ggf. eine Leistungssteigerung im Training und daraus folgend auch im Spiel zu erreichen.

Aber wie schon ein weiser Mann sagte, schlechtes Wirtschaften erfordert maximale Nicht-Haftung !!!
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